


Mit Bescheid der Finanzamtes Aschaffenburg vom 28.08.2024 wurde festgestellt, dass die Satzung der Körperschaft BunBo Help - Marta und Günter Großmann Stiftung, Egerer Str. 44, 63741 Aschaffenburg in der Fassung vom 23.03.2024 die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO einhält.
Die Körperschaft fördert nach ihrer Satzung im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 15 AO).
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.