Der erste Namibia-Aufenthalt inspirierte uns zur Gründung der BunBo Help Stiftung.
Wir sind Marta und Günter Großmann – ein Ehepaar, das seinen Lebensweg ohne eigene Kinder geht, aber mit dem tiefen Wunsch, Gutes zu bewirken. Aus dieser Haltung heraus entstand die BunBo Help – Marta und Günter Großmann Stiftung.
Seit 2008 leiten wir gemeinsam die Aquare Charter GmbH in Brandenburg an der Havel. Unsere bunten BunBos sind heute ein vertrauter Anblick auf den Brandenburger Gewässern – sie begeistern Gäste aus aller Welt, schaffen Arbeitsplätze und stärken den Tourismus in der Region.
Ein Teil der Erlöse aus unserer Hausbootvermietung fließt direkt in die Stiftung. So verbindet sich Erholung auf dem Wasser mit nachhaltiger Unterstützung für soziale und ökologische Projekte. Wer ein BunBo mietet, trägt also automatisch dazu bei, Gutes zu tun.
Was uns verbindet, ist die Liebe zur Natur, zu Tieren, zur Stille – und die Offenheit gegenüber anderen Menschen und Kulturen.
Unsere Stiftung, 2024 in Günter Großmanns Heimatstadt Aschaffenburg gegründet, widmet sich mit Leidenschaft zwei Schwerpunkten:
– Hilfe in Entwicklungsländern
– Natur- und Tierschutz in Europa und weltweit
Mit BunBo Help möchten wir bewusst etwas zurückgeben. Nach vielen Jahren erfolgreicher unternehmerischer Arbeit ist es für uns Zeit, Verantwortung zu übernehmen und positive Veränderungen zu fördern. Unser Ziel ist es, Menschen, Tieren und Lebensräumen zu helfen, die Unterstützung benötigen – etwa durch Bildungsprojekte in ländlichen Regionen Afrikas oder durch Förderung von Tierhilfsinitiativen auf Kreta.
Dabei stehen Nachhaltigkeit, Transparenz und partnerschaftliches Handeln vor Ort im Mittelpunkt.
BunBo Help ist unser persönlicher Beitrag zu einer mitfühlenderen und gerechteren Welt.
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
(2) Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
1. Ausbildungsförderung, vorzugsweise in Entwicklungsländern
a. Bau von Schulen
b. Schülertransport und Unterbringung
c. Schulessen
d. Stipendien für Studium
e. Förderung von beruflicher Ausbildung und
f. Hilfe bei Existenzgründungen
2. Natur- u. Tierschutz vorzugsweise in Entwicklungsländern a. Unterstützung von Tier- u. Artenschutz- bzw. Umweltschutzprojekten.
3. Förderung von erneuerbaren Energien, vorzugsweise in Entwicklungsländern
a. Förderung von Projekten zur Stromautarkie von Schulen und öffentlichen Einrichtungen
b. Unterstützung von sozial und finanziell benachteiligten Haushalten bei Nutzung von erneuerbaren Energien.
(3) Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(4) Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln steuerbegünstigte Zwecke fördern.

Wenn Sie eines der Projekte genau so am Herzen liegt wie uns, können Sie hier gern spenden.